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Die Private Arbeitsvermittlung ist seit 22.03.2002 ein allgemein zugelassenes Gewerbe. Die Aufgabe der Privaten Arbeitsvermittlung ist die Vermittlung von Menschen die Arbeit suchen an offene Stellen anbietende Arbeitgeber. Für Arbeitslose kann das Arbeitsamt die Kosten der Arbeitsvermittlung tragen.
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